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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | OT: Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!! | 4 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 352655 | |||
Datum | 31.07.2006 16:14 MSG-Nr: [ 352655 ] | 5434 x gelesen | |||
Bilder solltest du mit Quellenangaben versehen, gibt gerne mal Ärger deswegen. Er sollte sie auch dann nicht verändern. Und wenn du demnächst die Homepage der Feuerwehr deines Ortes betreuen willst, gib dir bitte mal mehr Mühe im Hinblick auf Rechtschreibung, Satzbau, Grammatik. Es könnte auch nicht schaden wenn er volljährig würde.... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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