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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN???56 Beiträge
AutorThom8as 8H., Ulm / Baden-Württemberg352663
Datum31.07.2006 16:52      MSG-Nr: [ 352663 ]21936 x gelesen

Popcorn!!!

Ich bin nicht Jurist, aber einige sind auf dem falschen Weg, so wie das Mofa auf der Autobahn...

Einige denken an die §§52f StVO, also die Geschichte "Sonder-/Wegerechte"
Wir sollten uns aber den §53a Nr. 3 StVZO anschauen, also "Bau- und Betriebsvorschriften/Beleuchtungseinrichtungen".

Geschrieben von unserem Gesetzgeber (3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

Heisst in meiner Laien-Übersetzung: Zulassung muss sein, Stecker für Steckdose darf sein.

Kaufen kann man sowas auch z.B. bei Haensch

Privat finde ich (zweites!) Warndreieck oder Warnleuchte auf dem Dach auch viel effektiver als die Bodenhinternisleuchte vom Lkw.

Bewerft mich mit Popcorn, denn ich habe sowas ähnliches mit K-Nummer.
Hintergrund: Absicherung der eigenen Karre beim VU, denn wenn ich meine Fotos gemacht habe, will ich in ein intaktes Auto einsteigen. -> Eigensicherung.
Ich fahre nicht bis in die Einsatzstelle hinein und wenn ich letztes Fahrzeug bin, ist im Zweifelsfall mein Auto kaputt :-(
Gekauft habe ich mir das Ding erst, nachdem mich Polizisten(SB) darum gebeten haben, denn es dienst der Sicherheit an der Einsatzstelle und erleichtert ihnen auch die Unterscheidung "Gut/Böse"...

Fröhlichen Gruß
Thomas
:-)


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

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