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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Übernahme der Freistellung | 6 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 352961 | ||
Datum | 02.08.2006 09:14 MSG-Nr: [ 352961 ] | 4453 x gelesen | ||
Geschrieben von Hilmar König Grundsätzlich ist das möglich wenn die entsprechenden Behörden (die für die Verpflichtung zuständig sind) einverstanden sind. Richtig. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Stelle bei der neuen HiOrg, wenn die Helferzahl ausgelastet ist, dann brauchen sie ihn nicht aufnehmen. ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! Meine Homepage ICQ-Nummer: 320-028-330 | ||||
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