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Hilfsorganisation
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÜbernahme der Freistellung6 Beiträge
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen352961
Datum02.08.2006 09:14      MSG-Nr: [ 352961 ]4453 x gelesen

Geschrieben von Hilmar KönigGrundsätzlich ist das möglich wenn die entsprechenden Behörden (die für die Verpflichtung zuständig sind) einverstanden sind.


Richtig. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Stelle bei der neuen HiOrg, wenn die Helferzahl ausgelastet ist, dann brauchen sie ihn nicht aufnehmen.


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Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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