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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Impressum | 16 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 H.8, Prümzurlay / LK Bitburg-Prüm / Rheinland-Pfalz | 353485 | ||
Datum | 05.08.2006 17:12 MSG-Nr: [ 353485 ] | 7481 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey 1. Zumeist ist bei "Feuerwehrseiten" nicht das TDG sondern der MDStV anzuwenden. Hallo Marc, zu 1. Es geht hier um einen Förderverein. Wenn der dort auch seine Arbeit darstellt fällt das AFAIK unter das TDG aber ich bin kein Jurist. § 10 Mediendienste Staatsvertrag listet aber soweit ich weiss ohnehin die gleichen Dinge auf wie § 6 (u. wenn kommerziell 7) TDG. zu.2. Ist mir klar. "Geschäftsmäßig" im juristischen Sinne ist gleich in etwa "nachhaltig ausgerichtet" in "normaler Sprache", somit umfasst es so ziemlich alle Angebote. Für den Laien ziemlich kompliziert hier zu differenzieren, daher bin ich ja auch der Meinung das man IMMER die Angaben nach TDG machen sollte da man damit aufjedenfall seinen Pflichten genüge getan hat Schönen Gruß | ||||
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