alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

As Far As I Know - Soweit ich weiß
RubrikFeuerwehr + Internet zurück
ThemaImpressum16 Beiträge
AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / LK Bitburg-Prüm / Rheinland-Pfalz353485
Datum05.08.2006 17:12      MSG-Nr: [ 353485 ]7481 x gelesen

Geschrieben von Marc Dickey 1. Zumeist ist bei "Feuerwehrseiten" nicht das TDG sondern der MDStV anzuwenden.

2. Man muß immer zwischen den Begriffen "geschäftsmäßig", "gewerbsmäßig" und "gewerblich" unterscheiden. Treten juristische Personen als Betreiber auf, trifft immer "gewerbsmäßig" und fast immer "geschäftsmäßig" zu.

MkG

Hallo Marc,

zu 1. Es geht hier um einen Förderverein. Wenn der dort auch seine Arbeit darstellt fällt das AFAIK unter das TDG aber ich bin kein Jurist. § 10 Mediendienste Staatsvertrag listet aber soweit ich weiss ohnehin die gleichen Dinge auf wie § 6 (u. wenn kommerziell 7) TDG.


zu.2. Ist mir klar. "Geschäftsmäßig" im juristischen Sinne ist gleich in etwa "nachhaltig ausgerichtet" in "normaler Sprache", somit umfasst es so ziemlich alle Angebote. Für den Laien ziemlich kompliziert hier zu differenzieren, daher bin ich ja auch der Meinung das man IMMER die Angaben nach TDG machen sollte da man damit aufjedenfall seinen Pflichten genüge getan hat

Schönen Gruß



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.097


Impressum - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt