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RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaFarbe Rot für alte Ausrüstung RAL ????14 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen353838
Datum07.08.2006 15:21      MSG-Nr: [ 353838 ]10523 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Bernhard Deimann:
Lt. Erlaß von 1937: RAL 30
Fast richtig ;-), kompletter Wortlaut des Erlasses vom 01.03.1937:

"Die Fahrzeuge der Feuerlöschpolizei *) sind wie folgt zu lackieren: Fahrgestell, Räder und Kotflügel schwarz glänzend. Aufbau dunkelgrün glänzend. Farbe Nr. 30 der Fabkarte für Fhrzeuganstriche (RAL 840 B 2)."


*) Anmerkung: (Auch) Hier wurde der Begriff "Feuerlöschpolizei" verwendet, der allerdings tatsächlich nie "offiziell" war, d.h. z.B. im "Preußischen Feuerlöschgesetz" vom 15.12.1933 wurde dieser Begriff überhaupt nicht erwähnt und tauchte erstmals erst 1934 auf. Der Begriff "Feuerschutzpolizei" hingegen wurde mit dem (Reichs-) "Gesetz über das Feuerlöschwesen" vom 23.11.1938 offiziell eingeführt, allerdings nur für die Berufsfeuerwehren, als vierte Sparte der Ordnungspolizei. Die Freiwilligen Feuerwehren blieben dem Wortlaut dieses Gesetzes nach auch "Freiwillige Feuerwehren" - als Hilfspolizeitruppe.


Gruß

Daniel



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