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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Landesfeuerwehrverband
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaMüssen Betriebe Brandschutzpläne erstellen?4 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern353920
Datum08.08.2006 08:48      MSG-Nr: [ 353920 ]6315 x gelesen

Guten Morgen,

Geschrieben von Kevin SchubertBrandschutzpläne

Sorry, da kannst Du vielleicht nichts dafür, dass Du (hoffentlich aus Unwissenheit) den Begriff verwendet hast, aber wenn ich diesen Begriff lese, da dreht sich mir der Magen rum.
Der Begriff "Brandschutzplan" ist wieder mal eine Eigencreation eines verschwörerischen, nicht minder einflussreichen Vereins.
(Ich vergleich ihn auch gern mit der Rechtskräftig-Aussagefähigkeit des Hooserer- oder Taubengoogerersverein)
Dieser Verein erstellt manchmal durchaus sehr gute Grundlagen, z.B. für die Erstellung anlagentechnischen Brandschutzes (hinkt vielleicht mal bissl der Technik hinterher), in diesem Fall "Brandschutzpläne" wars IMHO aber ein Griff tief in die Schüssel.
Dieses dubiose Mischmasch "Brandschutzpläne", erstellt auf Grundlage einer Richtlinie dieses Vereins, ist eine bunte Zusammenwürfelung der Inhalte eines Feuerwehrplanes auf Grundlage der DIN 14095 und der Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844 Teil 3. Zusätzlich soll/kann/darf noch alles eingetragen werden, da wo man denkt, es könnte brandschutztechnisch relevant sein (Schnellangriffs-Sonnencreme, Mineralwasser gegen Kehlenbrand, Abseiler-Ecken, ...).

Somit:
Richtig, das Geld für "Brandschutzpläne" sollte man sich durchaus sparen, und in zwei sinnvolle Dinge, Feuerwehrplan und ggf. Flucht- und Rettungsplan, investieren.
Dafür gibts für die Erstellung und auch für die Erfordernis entsprechende Grundlagen.

Die Grundlage für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen findest Du, neben diversen Sonderbauvorschriften, in der Arbeitsstättenverordnung, §4, Abs. 4 ArbStättV. Demnach hat der Arbeitgeber
Geschrieben von §4, Abs. 4 ArbStättV einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.
Etwas schwammig, gell? Was heißt: "wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern"? Wer entscheidet das? Im Prinzip der Arbeitgeber, der dann ja auch "verantwortlich" ist. Ggf. kann er sich bei der jeweils für den Arbeitsschutz zuständigen behörde Rat holen. Ich gehe ma davon aus, dass diese für eine Arbeitsstätte wie eine übersichtliche 100 m²-Werkstatt mit allseitigen Türen und Toren nicht unbedingt einen Flucht- und Rettungsplan fordert.
Müssen dann aber bei größeren Betrieben hunderte Pläne an allen Ecken und Enden aushängen? Reicht da nicht einer, im Pausenraum ausgelegt, an dem jeder täglich einmal vorbeikommt?
Und - ÜBT denn jemand nach den Plänen? Dafür sind sie auch gemacht. Im Ernstfall schaut da wohl keiner mehr drauf.
Die Flucht- und Rettungspläne der Betriebe sind nur für die Beschäftigten gedacht, also Leute, von denen ich eine gewisse Ortskundigkeit erwarte.
Übrigens, was interessieren den geneigten Beschäftigten Hydrantenstandorte, Feuerwehrzugänge, ...? Der will wenn dann raus aus der Bude, wenns brennt. Maximal Selbsthilfeeinrichtungen sind wichtig! Aber aus der trockenen Steigleitung bekommt er für den Selbsthilfeeinsatz ohne Wasserversorgung, Löschfahrzeug, ... auch nix raus.

Nun zum Feuerwehrplan. Der ist für gewisse Betriebe gefordert. Grundlage sind z.B. Störfallverordnung, aber auch die Industriebaurichtlinie, die eigentlich in allen Bundesländern als technische Baubestimmung eingeführt ist. Dort steht
Geschrieben von Abschnitt 5.12.5 IndBauRL
Im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle sind für Industriebauten mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 2.000 m²
Feuerwehrpläne anzufertigen und fortzuschreiben. Diese Pläne sind der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.

Die Grundlage für den Feuerwehrplan ist die DIN 14095. Das ist der Plan, mit dem die Feuerwehr ihren Einsatz vorbereiten und erleichtern kann.
Ganz ehrlich, da interessiert der ganze andere Schmarrn, der im "Brandschutzplan" reingepfriemelt ist, einen feuchten ...! Was gehts mich als Feuerwehr an, wo der Erste-Hilfe-Kasten ist? Oder die Feuerlöscherstandorte? Durch viele viele bunte Eintragungen wird der Plan mehr als unübersichtlich und unleserlich.

Guter Tipp: Schau mal in das jeweilige Brandschutzkonzept/den Brandschutznachweis, da stehts auch meistens oft drin, ob das eine oder andere (oder beides) zu erstellen ist.

Also, liebe "Brandschutzplanerfinder", warum das Rad neu erfinden und genau das Gegenteil erreichen? Verwirrung statt Erleichterung? Noch eine Grundlage zu bereits bewährten Grundlagen? Und alles mit der Drohung "Wenn Du keinen "Gschmarri-Brandschutzplan" nach UNSEREN Richtlinien erstellst, dann bist Du zur ewigen Armut verdammt! Ich hatte letzthin mal mit einem dieser Vereins-Fritzen zu tun, der konnte mir auch nicht erklären, warum zu den beiden anderen Plänen sein Eigengewächs unbedingt notwendig wäre. (Ob der die anderen überhaupt kannte?)
Naja, diese Schreibtischtäter sollten mal bissl raus an die frische Luft, das bläst die Hirnwindungen frei und schult den Blick für die Realität.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

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