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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 354079 | ||
Datum | 09.08.2006 09:32 MSG-Nr: [ 354079 ] | 179984 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino Mit welchem Ziel? Den RA als normalen Ausbildungsberuf anzubieten. Deswegen muss der doch noch keine neuen Kompetenzen erhalten, die Arzthelferin und die Krankenschwester müssen auch 3 Jahre lernen und die Tätigkeit als RA ist dann doch kritischer, weil oftmals eigenverantwortlich mit lebensbedrohlich Verletzten umgegangen werden muss. Von daher hätte eine längere Ausbildung durchaus ihre Berechtigung. Ich würde es dann allerdings umdrehen und mich fragen, ob die Berufsausbildung für die Arzthelferin und die Krankenschwester nicht zu lang sind. War doch bei meiner Berufsausbildung ähnlich, die hätte man auch in deutlich kürzerer Zeit erledigen können, nur will der Ausbildungsbetrieb den Azubi auch eine Weile als günstige Arbeitskraft haben, wenn er ihm schon die Ausbildung bezahlt. Ich hätte jetzt allerdings gedacht, dass zumindest das DRK gegen die 3 jährige Ausbildung ist, woher wollen die sonst die ehrenamtlichen RA bekommen? Gruß Sven | ||||
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