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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Intensivtransportwagen;
Speziell ausgestattete Fahrzeuge um Intensivpatienten zu verlegen
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaDRk und RettAssG178 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen354113
Datum09.08.2006 11:48      MSG-Nr: [ 354113 ]179958 x gelesen
Infos:
  • 09.08.06 DRK Pressemitteilung in den NEWS von www.FEUERWEHR.de

  • Geschrieben von Stefan BrüningJa, hinzukommt:

    - KatS-Grundlagen
    - MANV/BHP

    Natürlich gehört alles in eine RA Ausbildung was der gemeine Helfer in einer San/ Betreuungseinheit als Grundausbildung macht.

    Deshalb müssen aber nicht (wie im Vórschlag von Claus) alle Berufsanfänger eine Gruppenführerausbildung machen

    Geschrieben von Stefan Brüning
    - Infektionsschutz/Biogefahren (denn der RD stellt ja "erstmal" die "Fachleute" ;-)
    - Grundlagen der Krankenpflege (besonders im KTP wichtig)


    Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen

    Geschrieben von Stefan Brüning
    - Intensivmedizin/Intensivtransport (weil dieser leider zu häufig von "normalen" RTW durchgeführt werden muss, aber gänzlich andere Anforderungen an Mensch und Technik stellt. Mancherorts hat man das Verstanden, jedoch machen es die Kostenträger schwierig.


    Deshalb ist das auch eher kein Einsatzbereich für einen RA (nur als Fahrer und wenn ein ITW einmal retten muss). Die qualifizierte Assistenskraft ist ein A+I Fachpflegekraft und die Qualifikation NA ist auch nicht ausreichend (siehe DIVI Empfehlung).

    Gruß
    Ingo



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