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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 354133 | ||
Datum | 09.08.2006 12:18 MSG-Nr: [ 354133 ] | 179366 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Leutwein Wenn es doch immer so einfach wär. Also wenn ich ehrlich bin, dann ist eine tatsächlich Unterzuckerung mit Bewußtlosigkeit in den meisten Fällen direkt ein Notarzteinsatz mit entsprechender Meldung "bewußtlos". Aber sicherlich kannes auch anders sein. Geschrieben von Andreas Leutwein Wenn ich dann als RA drausen eine Unterzuckerung feststelle dann brauch ich, zunächst mal, keinen NA. Wenn ich eine Unterzuckerung feststelle und andere (evtl. zusätzliche!) Gründe durch Anamnese und Diagnostik ausschliesse, dann brauche ich keinen. Richtig. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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