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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | THW & Feuerwehr | 27 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355064 | ||
Datum | 13.08.2006 17:57 MSG-Nr: [ 355064 ] | 9570 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus-W. Huland Dann lies mal das Helferrechtsgesetz. Die humanitäre Hilfe im Ausland ist eine von mehreren dem THW per Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Klar hat das THW einen gesetzlichen Auftrag, sonst ginge das ja nicht, ich kenne im einzelnen die Auszüge aus diesem Gesetz nicht, aber die Bundes und Landesmittel die zum THW fliesen sind sicher nicht nur dazu da, dass das THW im Ausland glänzen kann, sondern im Falle des Falles in Deutschland den Katastrophenschutz zusammen mit den anderen Hilfsorganisationen und Behörden sicher zu stellen, oder sehe ich das völlig falsch?? Man muss mal grundsätzlich sagen, dass das THW nichtnur dazu da ist, um im Ausland oder immer Vielleicht hätte ich es so schreiben sollen .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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