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Technisches Hilfswerk
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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaTHW & Feuerwehr27 Beiträge
AutorAndr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz355071
Datum13.08.2006 18:37      MSG-Nr: [ 355071 ]9446 x gelesen

Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt THW vom 22.01.1990

§ 1 (1) Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse des THW und seiner Helfer.
(2) Das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern.
Es hat folgende Aufgaben:

1. Technische Hilfe im Zivilschutz
2. Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des
Geltungsbereichsdieses Gesetzes
3. Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und
Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr
zuständigen Stellen.

Quelle: www.thw.bund.de

Gruß Andreas



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