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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaPrüffristen Co2-Löscher10 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg355215
Datum14.08.2006 13:18      MSG-Nr: [ 355215 ]7971 x gelesen

Geschrieben von ---Maximilian Ruppaner--- gelten für Co2-Löscher auch die 2 bzw 10 Jahre?

Ja, auch für die CO2-Löscher gelten diese Vorgaben.

Gruß
Christoph


Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre!

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