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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Prüffristen Co2-Löscher | 10 Beiträge | ||
| Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 355226 | ||
| Datum | 14.08.2006 14:03 MSG-Nr: [ 355226 ] | 8095 x gelesen | ||
Mahlzeit, Jaja, für einen CO2-Löscher dauern 2 Jahre genau so lang wie für einen Wasserlöscher ;-) Nee, also ich nehme an Du meinst die Prüf- und Wartungsfristen durch den Sachkundigen bzw. Sachverständigen. Ganz einfache Antwort: Siehe Herstellerangabe! Da stehen in der Regel die (meist 2-jährigen) Prüf- und Wartungsfristen durch den Sachkundigen drin/dran/drauf. Die 10-Jahres-Sachverständigenprüfung des CO2-Löschers fällt meines Wissens nur dann an, wenn der Löscher zu diesem Wartungszeitpunkt ( < 10 Jahre) betätigt wurde und gefüllt wird. Doch Hinweis: Augen auf beim Service-Kauf! Gerade für Dich als Bayer ein Service-Sicherheits-Bonbon: bei irgendwie baurechtlich geforderten Löschern werden gemäß SPrüfV an den Sachkundigen folgende Anforderungen gestellt: Geschrieben von § 2 Abs. 3 Satz 2 SPrüfV Sachkundige Personen sind Somit wird vielem "fahrenden Volk" ein Riegel vorgeschoben, da diese die Voraussetzungen nicht erfüllen. Nur leider weiß das der Bauherr meist nicht, und der Planer, und die Bauaufsicht, ... Gibt draußen bei Abnahmen immer wieder lustige Überraschungen, und viele der "fliegenden Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | ||||
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