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Landesfeuerwehrverband
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaPrüffristen Co2-Löscher10 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern355226
Datum14.08.2006 14:03      MSG-Nr: [ 355226 ]8095 x gelesen

Mahlzeit,
Jaja, für einen CO2-Löscher dauern 2 Jahre genau so lang wie für einen Wasserlöscher ;-)

Nee, also ich nehme an Du meinst die Prüf- und Wartungsfristen durch den Sachkundigen bzw. Sachverständigen.
Ganz einfache Antwort: Siehe Herstellerangabe! Da stehen in der Regel die (meist 2-jährigen) Prüf- und Wartungsfristen durch den Sachkundigen drin/dran/drauf.
Die 10-Jahres-Sachverständigenprüfung des CO2-Löschers fällt meines Wissens nur dann an, wenn der Löscher zu diesem Wartungszeitpunkt ( < 10 Jahre) betätigt wurde und gefüllt wird.


Doch Hinweis: Augen auf beim Service-Kauf!
Gerade für Dich als Bayer ein Service-Sicherheits-Bonbon:
bei irgendwie baurechtlich geforderten Löschern werden gemäß SPrüfV an den Sachkundigen folgende Anforderungen gestellt:
Geschrieben von § 2 Abs. 3 Satz 2 SPrüfV Sachkundige Personen sind
1. Ingenieure der entsprechenden Fachrichtungen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung,
2. Personen mit abgeschlossener handwerklicher Ausbildung oder mit gleichwertiger Ausbildung und mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung, in der sie tätig werden.


Somit wird vielem "fahrenden Volk" ein Riegel vorgeschoben, da diese die Voraussetzungen nicht erfüllen. Nur leider weiß das der Bauherr meist nicht, und der Planer, und die Bauaufsicht, ...
Gibt draußen bei Abnahmen immer wieder lustige Überraschungen, und viele der "fliegenden TeppichFeuerlöscherhändler" haben davon auch noch nix gehört. Wenn man die danach fragt, kommen sie ganz schnell ins Schwitzen.


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

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