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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema1? job und lohnausfall5 Beiträge
AutorStef8an 8W., Brandenburg / Deutschland355292
Datum14.08.2006 18:24      MSG-Nr: [ 355292 ]4711 x gelesen

Also meinen erkenntnissen nach, ist eine neue Regelung raus, die Besagt, das du sogar wärend deiner 1 ? job Arbeit zum Einsatz darfst und die dan sogar noch die Zeit weiter Zahlen müssen, wärend du im Einsatz bist! Der ein euro Job ist eine Öffentlichkeits Arbeit und Menschen Retten,Gefahren abwehren usw auch! Ich werde mich auch mal schlau machen, hab noch irgendwo das Urteil dazu! MKG Stefan



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