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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 1? job und lohnausfall | 5 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8W., Brandenburg / Deutschland | 355292 | ||
Datum | 14.08.2006 18:24 MSG-Nr: [ 355292 ] | 4711 x gelesen | ||
Also meinen erkenntnissen nach, ist eine neue Regelung raus, die Besagt, das du sogar wärend deiner 1 ? job Arbeit zum Einsatz darfst und die dan sogar noch die Zeit weiter Zahlen müssen, wärend du im Einsatz bist! Der ein euro Job ist eine Öffentlichkeits Arbeit und Menschen Retten,Gefahren abwehren usw auch! Ich werde mich auch mal schlau machen, hab noch irgendwo das Urteil dazu! MKG Stefan | ||||
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