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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema1? job und lohnausfall5 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg355315
Datum14.08.2006 19:45      MSG-Nr: [ 355315 ]4762 x gelesen

Lt. Feuerwehrgesetzt darf Dir durch deine Tätigkeit im Einsatz kein Nachteil entstehen. Ein Arbeitgeber ist eigentlich dazu verpflichtet Dich für Einsätze freizustellen (auch wenn das in der heutigen Zeit durch die Arbeitsmarktsituation immer seltener angewendet wird) die Lohnfortzahlung übernimmt die Komune
Zumindest ist das in BW so, siehe unten

§ 17
Freistellung, Lohnfortzahlung
(1) Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt; für Angehörige des öffentlichen Dienstes gilt dies jedoch nur, sofern nicht übergeordnete öffentliche Interessen einer Freistellung entgegenstehen. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen ist dem Arbeitgeber oder Dienstherrn rechtzeitig mitzuteilen. Eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, eine Versetzung an einen anderen Beschäftigungsort und jede sonstige berufliche Benachteiligung aus diesem Grunde sind unzulässig.

(2) Die Gemeinde hat dem privaten Arbeitgeber auf Antrag seine auf Grund gesetzlicher Verpflichtung erbrachten Lohnfortzahlungsleistungen zu erstatten, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers durch den Feuerwehrdienst verursacht wurde. Ein bestehender Erstattungsanspruch des privaten Arbeitgebers geht auf die Gemeinde über.


Mit Grüßen

Michael





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