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Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema1? job und lohnausfall5 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg355324
Datum14.08.2006 21:05      MSG-Nr: [ 355324 ]4632 x gelesen

Geschrieben von Andreas TäubeDer Träger ist jetzt der Meinung ich soll die 2 Stunden nacharbeiten oder ich bekomm sie als Fehlzeit angerechnet und net bezalht.

Dann liegt der Träger falsch. Erklär ihm das anhand von eurem FwG (siehe anderes Post), sollte das nicht helfen sprich mit deinem Fallmanager der AfA oder deiner ARGE, zumindest bei uns in der Region gibt es öfters Anfragen von Kunden mit deinem Problem, und dementsprechend fit sind die Fallmanager was Feuerwehr und EEJ angeht.

hth, MaWe


Ich kapituliere vielleicht vor einer Schweinshaxe, aber nicht vor den Grünen.

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