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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | RD-Konzept, war: Unterbringung pers. Schutzausrüstung (HuPF) | 7 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 355448 | ||
| Datum | 15.08.2006 12:03 MSG-Nr: [ 355448 ] | 5681 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Leutwein So stehts im RD Gesetz von NRW. Wowereit. ;-) Geschrieben von Andreas Leutwein Im Baden Württembergischen RD Gesetz findest du nicht annähernd solch eine Regelung. Deswegen ist das denen auch wurscht. Zumindest solang der K-Fall nicht da ist. OK. Da kannst Du dann vermutlich auch gegen eine Wand reden... Geschrieben von Andreas Leutwein Geht bei uns im Moment soweit das wir keinen LNA im Kreis haben. RD Orga und Kreis streiten sich darüber wer zuständig, ist wer bestellt, wer bezahl, wer alarmiert...... Hurra Deutschland! Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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