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Rettungsdienst
Rettungsdienst
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRD-Konzept, war: Unterbringung pers. Schutzausrüstung (HuPF)7 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen355448
Datum15.08.2006 12:03      MSG-Nr: [ 355448 ]5681 x gelesen

Geschrieben von Andreas LeutweinSo stehts im RD Gesetz von NRW.

Wowereit. ;-)

Geschrieben von Andreas LeutweinIm Baden Württembergischen RD Gesetz findest du nicht annähernd solch eine Regelung. Deswegen ist das denen auch wurscht. Zumindest solang der K-Fall nicht da ist.

OK. Da kannst Du dann vermutlich auch gegen eine Wand reden...

Geschrieben von Andreas LeutweinGeht bei uns im Moment soweit das wir keinen LNA im Kreis haben. RD Orga und Kreis streiten sich darüber wer zuständig, ist wer bestellt, wer bezahl, wer alarmiert......

Hurra Deutschland!



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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