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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 356043 | ||
Datum | 18.08.2006 09:08 MSG-Nr: [ 356043 ] | 33701 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Ruhland Was ist daran grundsätzlich so dramatisch - Übertritt mit 16, zwei Jahre (TM-) Ausbildung (was in dieser Zeit mit Einsätzen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt) = mit 18 ausgebildeter FA Das wäre im prinzip OK, aber wie gesagt ohne Einsätze Geschrieben von Daniel Ruhland In "der" JF sind aber eben auch Jugendliche von 10 Jahren - also Kinder - bis 16 bzw. 18 Jahren - sprich Jugendliche, die bereits ihr Berufsleben usw. gestartet haben - soll heißen, die Gruppe ist nicht grade homogen. Auch wenn die "älteren" Jugendlichen im Leben und Beruf Erfahrung gesammelt haben, hört das Jugendschutzgesetz halt nicht mit beginn des Berufslebens oder mit 16/17 Jahren auf,Erlaubnis beider Erziehungsberechtigter (wenn es zwei sind) muss gegeben sein und die Aufsichtsperson auch .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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