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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMit 16 Jahren aktive Wehr in NRW?86 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg356081
Datum18.08.2006 11:30      MSG-Nr: [ 356081 ]33620 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerBei über 18jährigen habe ich aber kein Problem mehr mit der Aufsichtspflicht...

Ich glaube viele unterschätzen einfach was Aufsichtspflicht heißt und vor allem welche rechtlichen folgen daraus für den >einzelnen< entstehen können!
Jugendwarte und Jugendleiter sollten das eigentlich wissen und auch einschätzen können, was auf sie zukommen kann, aber ein GF im Einsatz hat zum einen, wenn er nicht gerade mit der JFw oder mit Jugendlichen zu tun hat das wissen über die Rechtslage nicht und zum anderen andere Dinge mit denen er sich beschäftigen muss. Auch die Truppführer eines Einsatztrupps sollten andere Dinge im Kopf haben als auf einen Jugendlichen auf zu passen, gerade in der Anfangsphase eines Einsatzes, bei dem die Lage u.U. noch nicht ganz klar ist.
Es ist für jeden Jugendlichen toll, wenn er mal einen Ensatz mitfährt, auch ich hatte diese gelegenheit kurz bevor ich 18 war.


Mit Grüßen

Michael





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