News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | ||
Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 356100 | ||
Datum | 18.08.2006 13:05 MSG-Nr: [ 356100 ] | 33787 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann
Hallo zusammen, als Gruppenführer bin ich ja wohl grundsätzlich für meine Gruppe verantwortlich !! Wo steht z.B. im NBschG das ich für einen 16-17 jährigen mehr verantwortlich bin wie für die anderen. Ich kenn zwar die Einschränkung Atemschutzgeräte erst ab 18, aber wo steht geschrieben, das z.B. ein 17 jähriger keinen Flächenbrand mit der Feuerpatsche bekämpfen darf ? Ich kann mich noch an 1975 an die Brandkatastrophe in der Lüneburger Heide erinnern, dort ist damals zusammen mit 4 anderen ein 16 jähriger Feuerwehrkamerad verbrannt. denn anderen hat es auch nichts genutzt das sie schon älter waren. Munter bleiben, Lüke | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|