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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMit 16 Jahren aktive Wehr in NRW?86 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.356103
Datum18.08.2006 13:15      MSG-Nr: [ 356103 ]33820 x gelesen

Geschrieben von Lüke FreeseWo steht z.B. im NBschG das ich für einen 16-17 jährigen mehr verantwortlich bin wie für die anderen.
Steht dort nirgends. Aber dafür gibt es ja das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz. Wenn Du den Inhalt kennst und den FA entsprechend einsetzt, kein Problem. Fängt zum Beispiel mit der einfachen Fragestellung: Darf ein Jugendlicher nach acht Stunden Arbeit an der Ausbildungsstätte noch drei Stunden Einsatztätigkeit verrichten?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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