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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 356103 | ||
Datum | 18.08.2006 13:15 MSG-Nr: [ 356103 ] | 33820 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüke Freese Wo steht z.B. im NBschG das ich für einen 16-17 jährigen mehr verantwortlich bin wie für die anderen. Steht dort nirgends. Aber dafür gibt es ja das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz. Wenn Du den Inhalt kennst und den FA entsprechend einsetzt, kein Problem. Fängt zum Beispiel mit der einfachen Fragestellung: Darf ein Jugendlicher nach acht Stunden Arbeit an der Ausbildungsstätte noch drei Stunden Einsatztätigkeit verrichten? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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