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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 356110 | ||
Datum | 18.08.2006 13:41 MSG-Nr: [ 356110 ] | 33675 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Steht dort nirgends. Aber dafür gibt es ja das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz. Wenn Du den Inhalt kennst und den FA entsprechend einsetzt, kein Problem. Fängt zum Beispiel mit der einfachen Fragestellung: Darf ein Jugendlicher nach acht Stunden Arbeit an der Ausbildungsstätte noch drei Stunden Einsatztätigkeit verrichten? Ich finde wenn man Personen U18 zu Einsätzen los lässt, müsste in der Führungskräfteausbildung das Jugendschutzgesetz mit Integriert werden, dass sich jeder der einen U18er dabei hat, sich auch seiner verantwortung bewusst ist, in den vorherigen Beispielen und Kommentaren ist das ja zu lesen ..... Im Übrigen, weis jemand ob es folgen für irgendjemanden gab, als da 1975 ein 16jähriger beim Heidebrand um Leben kam? Ich weiss auch nicht wie das Jugendschutzgesetz damals gestalltet war, würde mich Interessieren?! Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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