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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMit 16 Jahren aktive Wehr in NRW?86 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW356125
Datum18.08.2006 14:31      MSG-Nr: [ 356125 ]33709 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Katja Midunsky---
Geschrieben von Henning Koch
"Mir ist (mindestens) eine Feuerwehr in NRW bekannt, in der es schon (bzw. eigentlich: wieder) 17-jährige Anwärter gibt. Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, ist mir aber unbekannt."

Offiziell aufgenommen?


So sagten es die Betreffenden.
Dienstgrad FMA bzw. FFA und komplett eingekleidet.

(von so Scherzen wie erst PA-Lehrgang und dann TM will ich ja noch nichtmals anfangen...)


Bei uns können die ab 17 J auch den Übungsdienst mitmachen und ab 16 J Teile der Modulausbildung anfangen, aber mehr auch nicht. FME gibt es erst ab 18 J


Bei JFA(SB) finde ich so einen gleitenden Übergang ja auch ganz OK. Für die Teilnahme an der TM-Ausbildung gibt es wohl die Freigabe der FUK, und auch die Rechtskundigen aus dem LFV sehen da keine Probleme.

Wichtig finde ich aber, dass man trotzdem noch sieht wer JF ist.

Und selbst wenn sie eingekleidet wären, dann sehen von hinten immer noch alle ziemlich gleich aus. Soviele Augen kann ich als GF gar nicht haben.

ebendt.

Zumal die Erfahrung zeigt, dass es einem Großteil der FM(SB) offenbar sehr schwer fällt, zwischen so grundverschiedenen Dingen wie Volljährigkeit, Beantragung der Übernahme, Befürwortung der Übernahme durch den Einheitsführer, Übernahme durch den LdF und Einkleidung zu unterscheiden.
Wenn man da für den normalen Dienstbetrieb schon lange Diskussionen führen muss, wie sollen die Unterschiede da im Einsatz noch richtig behandelt werden?!

Geschrieben von Henning Koch
"Wie verbindlich ist denn überhaupt die LVO-FF,"

Es gibt ja auch nicht ein bißchen schwanger. :-) Das ist keine Frage des "wie", sie ist verbindlich.


Es gibt ja noch sowas wie schein-Schwanger :-)

Welche Folgen hat denn dann so ein Verwaltungsakt, der gegen die LVO verstößt?

Gruß,
Henning



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