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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 356125 | ||
Datum | 18.08.2006 14:31 MSG-Nr: [ 356125 ] | 33708 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Katja Midunsky---
So sagten es die Betreffenden. Dienstgrad FMA bzw. FFA und komplett eingekleidet. (von so Scherzen wie erst PA-Lehrgang und dann TM will ich ja noch nichtmals anfangen...)
Bei JFA(SB) finde ich so einen gleitenden Übergang ja auch ganz OK. Für die Teilnahme an der TM-Ausbildung gibt es wohl die Freigabe der FUK, und auch die Rechtskundigen aus dem LFV sehen da keine Probleme. Wichtig finde ich aber, dass man trotzdem noch sieht wer JF ist. Und selbst wenn sie eingekleidet wären, dann sehen von hinten immer noch alle ziemlich gleich aus. Soviele Augen kann ich als GF gar nicht haben. ebendt. Zumal die Erfahrung zeigt, dass es einem Großteil der FM(SB) offenbar sehr schwer fällt, zwischen so grundverschiedenen Dingen wie Volljährigkeit, Beantragung der Übernahme, Befürwortung der Übernahme durch den Einheitsführer, Übernahme durch den LdF und Einkleidung zu unterscheiden. Wenn man da für den normalen Dienstbetrieb schon lange Diskussionen führen muss, wie sollen die Unterschiede da im Einsatz noch richtig behandelt werden?! Geschrieben von Henning Koch Es gibt ja noch sowas wie schein-Schwanger :-) Welche Folgen hat denn dann so ein Verwaltungsakt, der gegen die LVO verstößt? Gruß, Henning | ||||
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