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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMit 16 Jahren aktive Wehr in NRW?86 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen356200
Datum18.08.2006 20:43      MSG-Nr: [ 356200 ]33766 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Christian Bergmann
Aber dafür gibt es ja das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz.
Na ja, nehmen wir wohl mehr das Erstere.

Fängt zum Beispiel mit der einfachen Fragestellung: Darf ein Jugendlicher nach acht Stunden Arbeit an der Ausbildungsstätte noch drei Stunden Einsatztätigkeit verrichten?
Dumme Frage: Darf das ein Erwachsener (Arbeitszeitgestz)?


mkg hwk

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