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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356200 | ||
Datum | 18.08.2006 20:43 MSG-Nr: [ 356200 ] | 33766 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Bergmann Aber dafür gibt es ja das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz. Na ja, nehmen wir wohl mehr das Erstere. Fängt zum Beispiel mit der einfachen Fragestellung: Darf ein Jugendlicher nach acht Stunden Arbeit an der Ausbildungsstätte noch drei Stunden Einsatztätigkeit verrichten? Dumme Frage: Darf das ein Erwachsener (Arbeitszeitgestz)? mkg hwk | ||||
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