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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356205 | ||
Datum | 18.08.2006 21:09 MSG-Nr: [ 356205 ] | 33705 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Hilbert Im Übrigen, weis jemand ob es folgen für irgendjemanden gab, als da 1975 ein 16jähriger beim Heidebrand um Leben kam? Warum sollte es? Ich weiss auch nicht wie das Jugendschutzgesetz damals gestalltet war, würde mich Interessieren?! Das weiß ich auch nicht genau, weil das derzeit gültige JArbSchG vom April 1976 stammt, zuletzt geändert 2005. Immer wenn die "dunklen" Parteien die Macht haben, wird es mit Ausnahmeregelungen überhäuft, weil es ja so "Ausbildungsfeindlich" ist. So dürfen Jugendliche (ab 16 Jahre!) durchaus unter Tage arbeiten!, über 8 h täglich und auch Nachts (Hotel, Krankenhäuser....) in der Landwirtschaft darf von allem bisschen mehr sein... Nur für die Feuerwehr sind sie "ungeeignet"? in welchem Schlaraffenland lebt ihr eigentlich? mkg hwk | ||||
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