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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 356255 | |||
Datum | 19.08.2006 10:22 MSG-Nr: [ 356255 ] | 33559 x gelesen | |||
Absperrmaßnahmen und zum Beispiel Verletzenbetreuung kann mann auch mit 16 Jahren wunderbar machen. Absperrmaßnahmen welcher Art? Sollte es sich um Absperrmaßnahmen im Straßenverkahr handeln handelt es sich eindeutig um einen Einsatz im Gefahrenbereich. Dort hat nunmal kein Feuerwehranwärter was zu suchen - insbesondere dann nicht wenn er minderjährig ist. MkG Marc
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