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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMit 16 Jahren aktive Wehr in NRW?86 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg356331
Datum19.08.2006 18:21      MSG-Nr: [ 356331 ]33657 x gelesen

Geschrieben von Hanswerner KöglerDa außer dem GF, Me und Ma bei der Fw "Teamwork" gilt, also Truppweises Vorgehen, ist die "Aufsichtsperson" doch kein Problem -> TF?

Jein. dadurch daß sich die Einsetzbarkeit des Trupps an der verminderten Möglichkeiten die ich mit dem Minderjährigen habe orientiert schieße ich mir dadurch einen uneingeschränkt einsetzbaren trFü aus dem Rennen. habe ich also 2 TrFü und 2 Minderjähige auf dem Fahrzeug, dann habe ich entweder einen voll einsetzbaren Trupp oder zwei nur beschränkt einsetzbare Trupps.

Und die andere Frage ist, ob die trFü wenn sie wissen auf was sie sich da einlassen überhaupt och willens sind, diese Verantwortung (m.E. unnötiger weise) zu übernehmen.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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