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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMit 16 Jahren aktive Wehr in NRW?86 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen356346
Datum19.08.2006 19:13      MSG-Nr: [ 356346 ]33561 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Alexander Häfele
Wieso nicht? Gibt doch in manchen Berufen auch 12, oder 14-Stunden Schichten. Ob das sinnvoll ist ist eine andere Sache.
Was sind denn das für "Schichten"?

Das ArbZG sagt in §3:
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 h nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 h nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 h werktäglich nicht überschritten werden."

Und da es immer Ausnahmen gibt:
§7:
In einem Tarifvertrag...Betreibs-/Dienstvereinbarung kann zugelassen werden...über 10 h zu verlängern, wenn ... Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst..."

(Es gibt noch eine kleine "Lücke" wenn AZ mit Reisezeit verknüpft wird)


mkg hwk

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