News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356346 | ||
Datum | 19.08.2006 19:13 MSG-Nr: [ 356346 ] | 33561 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Alexander Häfele Wieso nicht? Gibt doch in manchen Berufen auch 12, oder 14-Stunden Schichten. Ob das sinnvoll ist ist eine andere Sache. Was sind denn das für "Schichten"? Das ArbZG sagt in §3: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 h nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 h nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 h werktäglich nicht überschritten werden." Und da es immer Ausnahmen gibt: §7: In einem Tarifvertrag...Betreibs-/Dienstvereinbarung kann zugelassen werden...über 10 h zu verlängern, wenn ... Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst..." (Es gibt noch eine kleine "Lücke" wenn AZ mit Reisezeit verknüpft wird) mkg hwk | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|