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Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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Persönliche Schutzausrüstung
1. Europäische Norm
2. Englisch
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHuPF76 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW356366
Datum19.08.2006 19:53      MSG-Nr: [ 356366 ]24591 x gelesen
Infos:
  • 21.08.06 HuPF 1 - Überjacke
  • 19.08.06 HuPF 4 - Überhose
  • 19.08.06 HuPF 3 - Jacke
  • 19.08.06 HuPF 2 - Hose

  • Tach,

    Geschrieben von Michael Das ist nicht richtig!!!
    Laut GUVV Bayern:
    -die UVV enthält keinen normativen Verweis (EN bzw Hupf)
    -der GUVV Bayern hält die einlagige Nomexhose in Verbindung mit einer Hose drunter (Leistungsklasse 1 EN469)
    ausreichend - der GUVV ist Versicherer - also keine ÜHose notwendig


    Schwachfug. Man schaue in die UVV hier siehe da:

    Geschrieben von Sven Tönnemann
    Man schaue in die UVV V C 53 (UVV Feuerwehr, die auch in Bayern gilt) und stelle fest, dass in den Durchführungsanweisungen zu § 12 Absatz 2, persönliche Schutzausrüstung gegen erhöhte thermische Gefahren gefordert wird. Bei einschlägigen Unfällen wie zB Untergrombach, Winterfeld hat sich gezeigt, dass einlagige PSA aus zB Baumwolle nicht gegen erhöhte thermische Anforderungen schützt. Welch Wunder ;-)! Wenn man mal ein Blick in die Anforderungen der EN 469 oder der HuPF schaut, ist das nicht überraschend.


    Das gilt damit auch in Bayern!
    Die Leistungsklasse I erfüllt diese Anforderungen nicht, damit gilt auch in Bayern Überhose ist zu tragen.

    Gruß
    Christian


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    ... meine Meinung...

    Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
    (Deutsches Sprichwort)

    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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