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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen47 Beiträge
AutorNikl8as 8W., Gütersloh / NRW356510
Datum20.08.2006 20:11      MSG-Nr: [ 356510 ]14192 x gelesen

N'abend,

Geschrieben von Florian BeschNach dem Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr (Menschenleben in Gefahr) verursacht ein Angehöriger auf der Anfahrt einen Sachschaden. Er fährt weiter um am Einsatz teilzunehmen. Er hinterlässt keinen Zettel

an der Einsatzstelle berichtet er einem Polizisten, so bald es die Lage erlaubt, von dem Vorfall

1) handelt es sich um ein unerlaubtes Entfernen
2) kann sich der FM auf 34 Stgb berufen / 35 Stvo
3) gab es schon mal einene vergleichbares Urteil?

Erstmal, ich bin absoluter jurischtischer Laie, aber:

Art. 2 GG:
"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." (Was im Falle o.G. Einsatzes nur durch zügiges Eingreifen durch die FW gewährleistet werden kann.)

Desweiteren würde ich es als nicht verhältnismäßig ansehen für einen abgefahrenen Spiegel anzuhalten und ggf. den Verlust von Menschenleben in Kauf zu nehmen. Wobei es da auch auf das Fahrzeug ankommt. Der Erstangreifer wird kaum anhalten, der MTW schon eher.

Aber wie gesagt nur MEINE Meinung, kann gut sein, dass es nicht stimmt.


MkG
Niklas

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