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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaAnzahl Schnittschutzkleidung, war: HuPF24 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg356626
Datum21.08.2006 13:15      MSG-Nr: [ 356626 ]10170 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppBei uns darf man nur selbst im Wald "Holz machen", wenn man einen solchen Schein hat. Wenn nicht, ist das Arbeiten mit Motorsäge untersagt, man muss sein Brennholz kaufen. Soll dazu führen, dass weniger Hobbysäger sich im Wald verletzen.

Wo steht das geschrieben, und wer überwacht das?

Geschrieben von Sebastian KruppÜbrigens gilt diese Regelung nur im "öffentlichen" Wald, private Waldbesitzer dürfen immer noch drauf los sägen.

Jetzt wirds deutlicher. Selbstverständlich darf die Gemeinde, der Kreis oder der Staat verfügen, wer mit welcher Qualifikation in ihrem Bereich Bäume fällt. An der Rechtslage ändert das erstmal nix.

Geschrieben von Sebastian KruppDiesen Schein haben wir mit der Feuerwehr gemacht, und es dürfen nur die Leute sägen, die ihn haben.

Dito, nur wir haben genügend Leute, die den Schein mitgebracht haben und der Kurs über das staatl. Forstamt, die BG o.ä. lief.

Geschrieben von Sebastian Krupp"Liegendes Holz" bedeutet, dass man die Bäume trotz dem Schein nicht selber fällen darf, dass muss ein Forstarbeiter machen.

Ich weiß was liegendes Holz ist. ;-) Steht das mit dem Fällen auf dem Schein? Evtl. mit einer Rechtsgrundlage? Ich vermittle nebenher Langzeitsarbeitslose in den grünen Bereich - und bisher hab ich beim Kästchen "Motorsägenschein" immer ein Kreuzchen gemacht. Wäre ärgerlich wenn ich da Kunden vermitteln würde, die für die Aufgabe nicht qualifiziert sind. Anrufe bei der BG und beim RP brachten bisher keinen Erfolg: die kennen einen solchen Schein nämlich nicht...

Gruß, MaWe


Ich kapituliere vielleicht vor einer Schweinshaxe, aber nicht vor den Grünen.

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