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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Anzahl Schnittschutzkleidung, war: HuPF | 24 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 356654 | ||
| Datum | 21.08.2006 16:09 MSG-Nr: [ 356654 ] | 10320 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Jan Haagen sollte Schleswig-Holstein ausnahmsweise mal Vorreiter sein??? Nicht wirklich... Geschrieben von LFS Schleswig Holstein Der Träger der Feuerwehr hat dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrleute die fachlichen Voraussetzungen erfüllen (für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet und die Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche Aus- und Fortbildung erweitert [Durchführungsanweisung zu § 14 UVV ?Feuerwehren?]). Das gilt eigentlich schon eine ganze Weile, auch ohne Erlass des IM. Das IM regelt in diesem Erlass nur den Umfang der Ausbildung - und der ist scheinbar angelehnt/identisch an die bisher angebotenen Kurse. Geschrieben von Jan Haagen Die FUK hat zusammen mit dem Innenministerium dem Wildwest-Sägen Einhalt geboten. Wurde bei euch bisher "Wild-West-gesägt"? Dann seid ihr eher nicht die Vorreiter - in meinen 10 aktiven Jahren als Brandpatscher gab es hier nicht einen Fall eines "Wild-West-Sägers". Ohne Kurs - keine Säge. Wer das als Innovation feiert lebt -verzeih mir- hinterm Wald... Gruß, MaWe | ||||
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