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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaBerufsfeuerwehrtag - Fragen zur Alarmierung und Simulation von Einsätz37 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg357335
Datum24.08.2006 14:46      MSG-Nr: [ 357335 ]21094 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Annette Stoll

wenn ich gängige Vorschriften der UVV und den Regeln des gesunden menschenverstandes folge.

Gut, die UVV-Feuerwehren sagt im § 18 nur, dass beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen der Jugendfeuerwehr deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen ist. Das lässt viele Spielräume offen.
Und den "gesunden Menschenverstand" festzulegen oder zu definieren....!?
"Und was kein Verstand der Verständigen sieht, das übet in Einfalt ein kindlich Gemüt. !" sagt Schiller ;-)))

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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