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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehrtag - Fragen zur Alarmierung und Simulation von Einsätz | 37 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 357335 | ||
Datum | 24.08.2006 14:46 MSG-Nr: [ 357335 ] | 21094 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Annette Stoll wenn ich gängige Vorschriften der UVV und den Regeln des gesunden menschenverstandes folge. Gut, die UVV-Feuerwehren sagt im § 18 nur, dass beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen der Jugendfeuerwehr deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen ist. Das lässt viele Spielräume offen. Und den "gesunden Menschenverstand" festzulegen oder zu definieren....!? "Und was kein Verstand der Verständigen sieht, das übet in Einfalt ein kindlich Gemüt. !" sagt Schiller ;-))) MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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