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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Führungsgrundsätze, Qualifikation und Funktion! | 38 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 357482 | ||
| Datum | 25.08.2006 11:37 MSG-Nr: [ 357482 ] | 11668 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha Tröger FwDV 3 definiert dann, was ein ein (erweiterter) Zug ist. Ja, das haben die vermutlich u.a. aus meinem Einspruch übernommen, früher war bei 22 Schluß. (Heute ist immer noch über 9 und unter 22 nichts definiert!) Und von "i.d.R. 22 FA" kann i.d.R. (d.h. eigentlich immer!) nicht die Rede sein! Geschrieben von Sascha Tröger SER Der Zug im Löscheinsatz, 3 Gliederung des Zuges [1] Natürlich sind 5 Gruppen nicht die Regel, aber gerade im Abschnitt Wasserförderung könnte das problemlos so möglich - und sinnvoll sein! Die DV 3 - kennt keine Einheiten ausser selbstständigen Trup (1/2), Staffel (1/5), Gruppe (1/8), Zug (22 + max. EINE weitere Einheit (Tr ODER St ODER Gr). - es gibt KEINE Regelung für die Bildung eines Verbandes Ansonsten ließ mal beide SERs komplett, davor und danach die FwDV 3 - und dann sag mir nochmal was zu den Unterschieden... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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