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RubrikAusbildung zurück
ThemaFührungsgrundsätze, Qualifikation und Funktion!38 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW357482
Datum25.08.2006 11:37      MSG-Nr: [ 357482 ]11668 x gelesen
Infos:
  • 24.08.06 (Fw)DV 100 NRW (IdF)
  • 24.08.06 DV 100 Lewhrnprogramm des BBK / AKNZ

  • Geschrieben von Sascha TrögerFwDV 3 definiert dann, was ein ein (erweiterter) Zug ist.

    Übrigens dürfte es nach FwDVén gar keine größeren Einheiten als Züge mit 22 FA geben
    Der erweiterte Zug hat ja mehr als 22 FA, erweitert durch Gruppe werden es 31FA.


    Ja, das haben die vermutlich u.a. aus meinem Einspruch übernommen, früher war bei 22 Schluß. (Heute ist immer noch über 9 und unter 22 nichts definiert!)
    Und von "i.d.R. 22 FA" kann i.d.R. (d.h. eigentlich immer!) nicht die Rede sein!


    Geschrieben von Sascha TrögerSER Der Zug im Löscheinsatz, 3 Gliederung des Zuges [1]
    Bei mehr als 3 Staffeln/Gruppen bzw. mehr als 5 selbstständigen Einheiten (auch Truppfahrzeugen!) ist i.d.R. ein taktischer Verband zu bilden, der aus mindesten zwei Zügen bestehen soll .
    Demnach ist es aber auch nicht der Sollzustand, daß der ZF 5 Gruppen führt, sondern maximal 3. Wo ist jetzt die große Differenz zur DV 3?


    Natürlich sind 5 Gruppen nicht die Regel, aber gerade im Abschnitt Wasserförderung könnte das problemlos so möglich - und sinnvoll sein!

    Die DV 3
    - kennt keine Einheiten ausser selbstständigen Trup (1/2), Staffel (1/5), Gruppe (1/8), Zug (22 + max. EINE weitere Einheit (Tr ODER St ODER Gr).
    - es gibt KEINE Regelung für die Bildung eines Verbandes

    Ansonsten ließ mal beide SERs komplett, davor und danach die FwDV 3 - und dann sag mir nochmal was zu den Unterschieden... ;-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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