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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neuer Löschfahrzeugtyp zwischen TSF-W unf LF 10/6 | 20 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 357502 | ||
Datum | 25.08.2006 12:32 MSG-Nr: [ 357502 ] | 11066 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Und natürlich werden auch auf den MLF (im Normenausschuß übrigens "Käthe" genannt, weil ein Name ist noch nicht offiziell gefunden.. *g) die TS zur FP, die THL, die THL zur TS, und die Schiebleiter Einzug halten. Wer das nicht glaubt, gucke auf die TSF-W sowie auf einige Variationen mit MLF-ähnlichen Fahrzeugen... Ist doch wohl sehr Sinnbefreit "Käthe" ;-) auch noch für THL auszustatten. Wenn ich mir die Nutzlasten einiger Fahrgestell im 7,5 to Segment betrachte...... Aber die Wünsche gehen ja wie so oft an der Realität vorbei. Also wie war das mit dem "MLF"? Richtig, am Besten 1000 liter Löschwasser Feuerlöschkreiselpumpe, komplette(?) THL Ausstattung, Schiebeleiter, Drucklüfter und was noch? War das Fahrzeug (zumindest in Rh.-Pfalz) nicht dazu gedacht, ich zitiere: "......Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze und/oder festeingebauter Feuerlöschkreiselpumpe, Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8). Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Es dient überwiegend zur Brandbekämpfung und bildet mit seiner Besatzung eine selbstständige taktische Einheit". Ich kann hier beim besten Willen nicht erkennen, warum das Fahrzeug jetzt auf einmal auch noch THL können soll/muss oder darf. Das geht völlig am ursprünglichen Konzept vorbei. Das Fahrzeug sollte niemals das LF 8/6 bzw. LF 10/6 ersetzen. Die Norm bzw. der Normvorschlaf oder auch TW diente doch nur dazu, bisher mit Ausnahmegenehmigung beschaffte "schwere" TSF-W zu legalisieren; nicht eine völlig neue Löschfahrzeugklasse mit alle ihren Probleme zu schaffen. Aber nun hat man ja eine neue Spielwiese für alle die "Bastelfans" die ihren Spieltrieb auf Kosten der Kommunen ausleben können. Ach ja, warum geht man beim TSF-W jetzt schon wieder einen Schritt höher? 6,30 to wegen der Abgasnorm? Hat man denn den Vorschlag zur Richtlinie 91/439 EWG (angepasst) vergessen? Ich zitiere: "Kraftwagen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 6000 kg und zur Beförderung von nicht mehr als....." Hat sich der Vorschlag erledigt, bleibt es künftig bei den 7,5 to? Wenn nicht, wird auch hier wieder völlig an der Realität vorbeigeplant. Siehe da, dann brauchen wir in in paar Jahren keine C1 Fahrer mehr (nur noch C). Man sollte die Gesamtmasse für das TSF-W lieber zurückschrauben. Oder bei den 6,0 to lassen. Es müssen ja nicht auch noch hier 750 ltr Wasser spazieren gefahren werden. Viele TSW-W sind völlig an ihrem ursprünglichen Bestimmungszweck vorbeibeladen und dienen doch , mal Hand aufs Herz, eher als fahrende Gerätehäuser. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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