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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaNeuer Löschfahrzeugtyp zwischen TSF-W unf LF 10/620 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Landau in der Pfalz / Rheinland-Pfalz357572
Datum25.08.2006 16:13      MSG-Nr: [ 357572 ]11010 x gelesen
Infos:
  • 26.08.06 Technische Richtlinie E-2 Entwurf - Mittleres Löschfahrzeug MLF (RP) Stand 24. November 2005
  • 24.08.06 'Lücke zw. LF10 / TSF wird geschlossen , warum keine Gruppenkabine' von Lothar Kämper
  • 24.08.06 Normung eines neuen Löschfahrzeugtyps zwischen TSF-W und LF 10/6 mit maximal 7,5 t Gesamtmasse

  • Hallo!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoIn dem Zusammenhang, was ist eine "GAMS-Plus-Ausstattung" für den ABC-Einsatz (gefährliche Stoffe), die auch auf dem MLF verladbar sein soll?
    RAEPL Gef. Stoffe RLP, vgl. S. 7/8

    GAMS-Plus ist vom Namen her angelehnt an die GAMS-Regel und eine Ausstattung für Stützpunktfeuerwehren (glaube pro VG [Verbandsgemeinde] ein Satz), die keine Komponente des Gefahrstoffzuges (GW-G X, MZF-G, usw.) des Landkreises haben.
    Die Ausstattung ist in der RLP-FwDV 500, genannt Gefahrstoffkonzept RLP, zu finden im Anhang C.
    ISt gedacht für die Erstmassnahmen also das GAM bis dann S eingetroffen sind.

    Gruß


    Mit freundlichen Grüßen


    Michael Bumb
    m.bumb@feuerwehr-landau.de
    www.feuerwehr-landau.de

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