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Landesbauordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuersicherheitswache8 Beiträge
AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland357733
Datum27.08.2006 02:29      MSG-Nr: [ 357733 ]5838 x gelesen

Hi Ralf !
Danke für den Beitrag, im Saarland nennt sich vom mir erwähnte 11. VO zur LBO auch Versammlungsstättenverordnung. Mich interessieren insbesondere die Befugnisse der Feuerwehrangehörigen bei diesen Veranstaltungen. Darüber steht im Saarland nichts drin. Wie sieht es denn bei euch aus ?

Gruß Jochen



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