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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Belastungs EKG nach G 26.3 | 23 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 357735 | ||
Datum | 27.08.2006 08:31 MSG-Nr: [ 357735 ] | 26651 x gelesen | ||
Geschrieben von Hauke Hammerich Das ist leider keine Behauptung sondern die Realität. Bei Nachfrage bei unserem Arzt wollte er das auch erst nicht glauben. Er hat dann aber die Unterlagen durchgsehen und musste feststellen das in der G26.3 erst ab 40 Jahren ein Belastungs-EKG gefordert wird und vorher es dem Arzt freigestellt ist. Wo soll das denn stehen ? Mir sind nur die Grenzen 40 Jahre für die Reduzierung der Belastung für W/kg bekannt, sowie 50 Jahre für die Dauer der Atemschutztauglichkeit. Sonst habe ich nichts gefunden, woraus man ableiten könnte, da man unter 40 Jahren KEIN Belastungs EKG machen muß. Vielleicht gab es früher mal so eine Grundlage, aber aktuell dürfte es nicht so sein. Wer weiß mehr und Genaues? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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