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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuersicherheitswache8 Beiträge
AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland357785
Datum27.08.2006 19:22      MSG-Nr: [ 357785 ]5743 x gelesen

Hallo Jochen,

stimmt, in der Beziehung hat das Gesetz ein paar Lücken bzw. die Regelung wurde bewußt in die Brandschutzsatzungen der Kommunen gelegt, damit die diese Punkte (die ja schön strittig werden können) regeln müssen.
Das Gesetz hat ich eher durch Umwege gefunden (steht z.b. auch hier: http://www.bbk.bund.de/nn_398012/DE/06__Fachinformationsstelle/05__NeueAufsaetze/NeueAufsaetze__node.html__nnn=true),
der Link zum eigentlichen Dokument hab ich nach Anfrage übers www-Kontaktformular des Landtages bekommen (schnelle und gute Antwort), die Aussprach dazu gibts hier: http://www.landtag-saar.de/dms13/Land025.pdf#search=%22Saarland%20Drucksache%2013%2F918%22;

so, aber zum eigentlichen Thema:
da wäre Urmel wohl ein besserer Ansprechpartner, der macht ziemliche viele Brandwachen,
wie die Praxis bei Problemenfällen aussieht, dazu kann ich nix sagen, hatte den Fall (im Lbz Innenstadt) noch nicht ,

Grüße Paul

werde die Grüße an Urmel weiterreichen, vielleicht plaudert er ein wenig aus seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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