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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Themazweiter Rettungsweg über Drehleiter zulässig ?14 Beiträge
Autorjana8 M.8, Magdeburg / Bönen / Sachsen-Anhalt358201
Datum30.08.2006 13:08      MSG-Nr: [ 358201 ]14918 x gelesen
Infos:
  • 30.08.06 Beurteilungsrichtlinie zum zweiten Rettungsweg nach § 38 LBO Baden-Württemberg

  • Hi,

    Geschrieben von ---BeVo NRW--- § 3 Rettungswege

    (1) Für jeden Beherbergungsraum müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein; sie dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. Der erste Rettungsweg muss für Beherbergungsräume, die nicht zu ebener Erde liegen, über eine notwendige Treppe führen, der zweite Rettungsweg über eine weitere notwendige Treppe oder eine Außentreppe. In Beherbergungsstätten mit insgesamt nicht mehr als 60 Gastbetten genügt als zweiter Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle des Beherbergungsraumes; dies gilt nicht, wenn in einem Geschoss mehr als 30 Gastbetten vorhanden sind.


    Ist allerdings die BeVo aus NRW (weil ich die für BW nicht gefunden habe), aber hier nach ist es eh nur zulässig den zweiten Rettungsweg über Rettungsgerät der Feuerwehr zu führen, wenn dein Hotel nicht mehr als 60 Betten hat....

    Sonst kann ich hier erst mal auch nciht weiter helfen....

    mkG,
    Svenja



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