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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg über Drehleiter zulässig ? | 14 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 358213 | ||
Datum | 30.08.2006 14:34 MSG-Nr: [ 358213 ] | 14650 x gelesen | ||
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Hallo! Wegen des hohen Gewichts der Schiebleiter, dem großen Personaleinsatz (mind. 4 Feuerwehrangehörige), Habs nur überflogen, aber so wie ich das sehe, sieht der LFV Bayern die Dreiteilige nicht als Rettungsweg, oder? In Ravensburg wird die Sache offenbar so beurteilt: Beurteilungsrichtlinie zum zweiten Rettungsweg nach § 38 LBO Baden-Württemberg Vielleicht hilft das als Referenz. Ansonsten wirklich bei der LFS nachfragen. Gruß, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öfentlchen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | ||||
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