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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Themazweiter Rettungsweg über Drehleiter zulässig ?14 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W358213
Datum30.08.2006 14:34      MSG-Nr: [ 358213 ]14650 x gelesen
Infos:
  • 30.08.06 Beurteilungsrichtlinie zum zweiten Rettungsweg nach § 38 LBO Baden-Württemberg

  • Hallo!

    Wegen des hohen Gewichts der Schiebleiter, dem großen Personaleinsatz (mind. 4 Feuerwehrangehörige),
    den Risiken einer Personenrettung mit tragbaren Leitern aus Höhen von
    bis zu 12 m sowie der geringen Verbreitung der Schiebleiter wird die Schiebleiter grundsätzlich
    nicht als Rettungsmittel angesehen.


    Habs nur überflogen, aber so wie ich das sehe, sieht der LFV Bayern die Dreiteilige nicht als Rettungsweg, oder?

    In Ravensburg wird die Sache offenbar so beurteilt: Beurteilungsrichtlinie zum zweiten Rettungsweg nach § 38 LBO Baden-Württemberg

    Vielleicht hilft das als Referenz. Ansonsten wirklich bei der LFS nachfragen.

    Gruß,
    Sebastian


    §2, FwG BW:
    "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öfentlchen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
    Von Löschen steht hier nichts.

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