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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg über Drehleiter zulässig ? | 14 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 C.8, Deizisau / BW | 358440 | ||
Datum | 31.08.2006 17:50 MSG-Nr: [ 358440 ] | 14581 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von ---Henning Koch--- Die Schiebleiter hat eine Transportlänge von 5,60m (gerade nachgeschlagen, das wusste ich bei meiner Truppmann-Prüfung schon nicht auswendig...). Wie kann man da eine Fläche von 4mx4m als geeignet zum Aufstellen bezeichnen? Ein geradliniger Zu- / Durchgang mit mind. 1,25 m Breite muß auf jeden Fall auch vorhanden sein, damit wäre mal die Aufstellung der Leiter gesichert (dann natürlich zum Gebäude drehen und ausziehen...). Deswegen wird (auf jeden Fall in Stuttgart) diese Aufstellfläche für Schiebleitern gefordert. Gruß Michael | ||||
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