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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Löschgruppenführer auf Lebenszeit? | 10 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 H.8, Fröndenberg / NRW | 358737 | ||
| Datum | 01.09.2006 22:07 MSG-Nr: [ 358737 ] | 6285 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Henning Koch Löschgruppen-Leiter (den Begriff finde ich besser, wegen der Verwechselungsgefahr mit der Einsatzfunktion) werden in NRW nicht gewählt, sondern vom Leiter der Feuerwehr ernannt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Siehe §14 der Laufbahnverordnung. Soweit richtig! aber: wer dieses "Amt" schon vor in Kraft treten der aktuellen LVO inne hatte fällt nicht unter die 6 Jahre Regelung! Vor einer Ernennung findet eine Anhöhrung statt! gruß Andreas Meine Meinung! ICQ 315403154 | ||||
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