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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTeilnahme am Einsatzdienst7 Beiträge
AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg358876
Datum03.09.2006 13:49      MSG-Nr: [ 358876 ]4912 x gelesen
Infos:
  • 03.09.06 BaWü: Feuerwehr-Grundausbildung ist Voraussetzung für Einsatztätigkeit

  • Ohne TM I Ausbildung hast du eigentlich keinerlei Erfahrungen im Einsatzdienst und vom Handwerk Feuerwehr. Dennoch bin ich persönlich der Meinung, kann man jemanden ohne Ausbildung jederzeit mit auf Einsatzdienst mitnehmen und eine imaginäre grenze am Verteiler festlegen.

    Alles rund ums Fahrzeug bekommt auch ein ungelernter mehr oder weniger gut hin. Weiter vorne hat jedoch jemand ohne Ausbildung nichts zu suchen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    J. Köhler
    http://www.florian-graben-neudorf.de
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
    Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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