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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilnahme am Einsatzdienst | 7 Beiträge | ||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 358913 | ||
Datum | 03.09.2006 16:50 MSG-Nr: [ 358913 ] | 4893 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Und §14 UVV Feuerwehr fordert, daß im Feuerwehrdienst nur persönlich und fachlich geeignete FM eingesetzt werden dürfen. Würde das demzufolge auch auf Kammeraden zutreffen, die längere Zeit wenig bzw. keine Übungsstunden geleistet haben, un somit erst ein Summe X an Übungsstunden leisten sollen, um wieder am Einsatzdienst teilnehmen zu können? Ruht solange durch Überlagerung der UVV Feuerwehr der Hilfeleistungsgrundsatz mit der verpflichtenden Teilnahme an Einsätzen bzw. auch die Pflichten laut Brandschutzgesetz?? Gruß Sven Gruß Sven | ||||
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