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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTeilnahme am Einsatzdienst7 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg358956
Datum03.09.2006 22:39      MSG-Nr: [ 358956 ]4786 x gelesen
Infos:
  • 03.09.06 BaWü: Feuerwehr-Grundausbildung ist Voraussetzung für Einsatztätigkeit

  • Hi,

    Geschrieben von Jochen Köhler

    Ohne TM I Ausbildung hast du eigentlich keinerlei Erfahrungen im Einsatzdienst und vom Handwerk Feuerwehr. Dennoch bin ich persönlich der Meinung, kann man jemanden ohne Ausbildung jederzeit mit auf Einsatzdienst mitnehmen

    " So " sieht man z.B. in Baden-Württemberg die Thematik.

    MkG

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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