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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Genickbruchgefahr bei Schwimmwesten | 9 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359117 | ||
| Datum | 05.09.2006 02:06 MSG-Nr: [ 359117 ] | 4914 x gelesen | ||
Noch ein Nachtrag: Die Firma Secumar (großer Rettungswestenhersteller) hat dazu mal was in ihrem Board geantwortet. Secumar Board (mal wieder ganz unten): "Anbei ein Auszug aus den Testvorschriften für aufgeblasene Rettungswesten nach DIN EN 396: "Die Prüfperson muss aus einer Höhe von 3000 +/- 100 mm ins Wasser springen, ohne dass ein Verrutschen oder Schäden an der Rettungsweste oder eine Verletzung der Prüfperson auftreten. ....Wir haben in unserem Hause einen mutigen Techniker, der schon mehrfach mit aufgeblasenen Westen 275 N aus Höhen von 5 m heruntergesprungen ist. ..." So ganz schlimm ist es dann vielleicht doch nicht. ;-) Gruß Sven | ||||
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