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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 K.8, Wiederau / Sachsen | 359242 | ||
Datum | 05.09.2006 18:39 MSG-Nr: [ 359242 ] | 27948 x gelesen | ||
Ist das Dienstverhältnis zwischen Gemeinde/Stadt und den Kameraden der Feuerwehr nicht auch ein Art Arbeitsverhältnis? Der Dienst in der Feuerwehr beginnt doch mit einer Verpflichtung. Mit dieser Verpflichtung stellt man sich in den Dienst der Kommune und diese hat als Träger der Feuerwehr das Recht und die Pflicht entsprechende Regeln auf der Grundlage der aktuellen Gesetzgebung zu schaffen und für deren Einhaltung zu sorgen. Wenn jetzt ein (freiwilliger und unbezahlter) AN gegen diese Regeln verstößt, so muss dass doch auch unter Berücksichtigung der Umstände (freiwillig&unbezahlt) gewisse Konsequenzen haben. Ob nun der betreffende AN nun als Mitarbeiter des Bauhofes oder als Feuerwehrmann in Erscheinung tritt ist doch dann egal. Er ist in beiden Fällen Mitarbeiter der Gemeinde und diese dann disziplinarisch für ihn verantwortlich. Dies ist aber nur eine Theorie, welche aber mal zu überdenken wäre. Ob das jetzt rechtlich so anwendbar ist kann ich auch nicht sagen. Würde mich mal interessieren ob es dazu irgendwelche Erfahrungen gibt. MkG Ingo Kertzsch | ||||
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