Geschrieben von Thomas MönnichDen Stein ins Rollen brachten spanische Ärzte, aufgrund ihrer Klage entschied der Europäische Gerichtshof das anwesenheit am Arbeitsplatz gleich Arbeitszeit ist.( Auch eine uralte Forderung der Gewerkschaften) Es war nur noch strittig ob für die Feuerwehren ein Sonderstatus gilt welcher in diesem Urteil auch für Polizei, Katastrophenschutz und Streitkräfte vorgesehen ist.
Hier hat der Europäische Gerichtshof gegen die Feuerwehren entschieden, so das diese 48 Std. Regelung eigentlich sofort in nationales Recht umzusetzen ist.
Und wieso hat sich überhaupt ein Gericht mit der FW beschäftigt? Waren das nicht Klagen von dt. Feuerwehrleuten?
Dem spanischen Arzt ging es ja wohl nicht um die deutschen Feuerwehren?!
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