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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Vereinsbeitrag für 'Hartz 4' Empfänger | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 359725 | ||
Datum | 07.09.2006 21:59 MSG-Nr: [ 359725 ] | 8165 x gelesen | ||
Der Gedanke ist lobenswert. Dennoch halte ich davon recht wenig, da es nur ALG III Empfänger Mitgliedschaften regelt. Was ist mit Sozialhilfeempfängern, Rentnern, Lehrlingen, Hausfrauen u. a. ? Eine Hausfrau verdienst z. B. NIX und ein Lehrling manchmal weniger wie ein ALG III Empfänger. Was ist wenn der ALG III Empfänger nach der geminderten Beitragszahlung wieder arbeit findet? Muss er dann nachzahlen? Bei sowas findet man nur sehr schwer gerechte Lösungen. horrido Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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