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RubrikFeuerwehrverbände zurück
ThemaVereinsbeitrag für 'Hartz 4' Empfänger17 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW359725
Datum07.09.2006 21:59      MSG-Nr: [ 359725 ]8165 x gelesen

Der Gedanke ist lobenswert. Dennoch halte ich davon recht wenig, da es nur ALG III Empfänger Mitgliedschaften regelt.

Was ist mit Sozialhilfeempfängern, Rentnern, Lehrlingen, Hausfrauen u. a. ?

Eine Hausfrau verdienst z. B. NIX und ein Lehrling manchmal weniger wie ein ALG III Empfänger.

Was ist wenn der ALG III Empfänger nach der geminderten Beitragszahlung wieder arbeit findet? Muss er dann nachzahlen?

Bei sowas findet man nur sehr schwer gerechte Lösungen.

horrido

Jürgen


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